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Allgemeine Verkaufsbedingungen
Heutink International Staffing & Facilities B.V.

im Folgenden genannt: Heutink International
mit Sitz in:
Industriepark 14, 7021 BL Zelhem, Niederlande

Artikel 1 – Allgemeines
1.1    In den vorliegenden Allgemeinen Geschäfts-bedingungen bezeichnet Lieferer:
die Heutink International Staffing & Facilities B.V. im Folgenden “Heutink International” genannt. In den vorliegenden Allgemeinen Geschäfts-bedingungen bezeichnet Vertragspartner: alle natürlichen oder juristischen Personen, die mit Heutink International einen Vertrag geschlossen haben oder zukünftig abschließen möchten, sowie auch deren Vertreter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger, Zeichnungsberechtigte und Erben.

1.2    Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge, Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen, Handlungen und Kaufverträge oder Verträge von oder mit Heutink International.

1.3    Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn Heutink International diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Abweichende Vereinbarungen gelten ausschließlich für das Geschäft, für das sie vereinbart wurden. 

1.4    Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen sämtliche Allgemeinen Geschäfts-verbindungen des Vertragspartners aus, es sei denn, Heutink International hat diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

1.5     Für bestimmte Angebote, Aufträge, Lieferungen von Gütern und/oder Dienstleistungen, Handlungen oder Kaufverträge, die von Heutink International gemeinsam mit einer dritten Partei zugunsten desselben Vertragspartners erbracht werden, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Heutink International, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. 

1.6    Sollten einzelne oder mehrere Klauseln dieser 
Bedingungen zu einem Zeitpunkt ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgehoben werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Die Parteien werden dann in Absprache die unwirksamen oder aufgehobenen Klauseln durch neue Klauseln ersetzen, unter größtmöglicher Berücksichtigung des Zwecks und der Bedeutung der ursprünglichen Klauseln.

1.7    Fordert Heutink International nicht in jedem Einzelfall zur strickten Einhaltung der Allgemeinen Geschäfts-bedingungen auf, berührt dies nicht die Gültigkeit dieser Klauseln, oder die Rechte von Heutink International, in anderen Fällen die genaue Einhaltung der Klauseln der vorliegenden Geschäftsbedingungen zu fordern.

Artikel 2 – Angebote
2.1    Alle mündlichen und schriftlichen Angebote 
seitens Heutink International, in welche Form auch immer, sind freibleibend, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart und genannt.

2.2    Mündliche Zusagen unserer Mitarbeiter und 
mit ihnen getroffene Vereinbarungen sind für Heutink International erst dann bindend, nachdem und insoweit sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

2.3     Die in unseren Angeboten, Preislisten und sonstiger Dokumentation gemachten Angaben und Einzelheiten, wie Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Maß- und Gewichtsangaben, sind für Heutink International nicht bindend.

2.4     Angebote in Form von Kalkulationen, Angeboten, Preislisten oder anderen Unterlagen dürfen, außer zur ausdrücklichen eigenen Verwendung, nicht vervielfältigt oder zur Einsicht an Dritte weitergegeben werden.

2.5    Angebote, gleich welcher Form, verpflichten Heutink International nicht zur Annahme eines Auftrags. Wird ein Auftrag nicht angenommen, wird der Vertragspartner darüber so schnell wie möglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen, in Kenntnis gesetzt.

2.6     Im Falle von Preiserhöhungen bei Zulieferern sowie bei vom Staat vorgenommenen Änderungen von Steuern oder Abgaben sind wir berechtigt, die Preise dementsprechend zu erhöhen.

Artikel 3 – Bestellungen
3.1    Bei Bestellungen von Privatpersonen, die über das Internet eingehen, gilt Vorkasse. Bestellungen über das Internet können innerhalb von 48 Stunden nach Absendung der Bestellung kostenfrei storniert werden. Wird die Bestellung nicht rechtzeitig storniert und geht keine Zahlung ein, ist Heutink International berechtigt, Bearbeitungsgebühren in Rechnung zu stellen.

3.2    Für Bestellungen mit einem Bestellwert unter dem im Katalog genannten Mindestbestellwert werden Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt.

Artikel 4 – Lieferung und Transport
4.1    Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt die Lieferung direkt an die im Vertrag angegebene Adresse des Vertragspartners.

4.2    Stellt der Vertragspartner bei Annahme der Sendung eine Beschädigung fest, muss der Vertragspartner die Annahme verweigern oder dem Frachtführer der Sendung den Schaden innerhalb von 24 Stunden anzeigen. Stimmt die Anzahl der Frachtstücke nicht mit der Bestellung überein, muss nur die Annahme der tatsächlich erhaltenen Anzahl Frachtstücke quittiert werden.

4.3    Heutink International ist immer zu Teillieferungen berechtigt, die getrennt in Rechnung gestellt werden können.

4.4    Soweit schriftlich nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgt die Angabe der Lieferzeit immer unter Vorbehalt und gilt nicht als Endfrist. Heutink International wird aber alles in zumutbarer Weise tun, damit die Lieferung zum angegebenen Termin oder innerhalb der Lieferfrist erfolgen kann.

4.5    Die Lieferfrist beginnt mit der Auftragsannahme durch Heutink International und dem Eingang der vollständigen Daten des Vertragspartners bei Heutink International. 

4.6    Erlangt Heutink International Kenntnis von Sachverhalten und/oder Umständen, welche die Ausführung der Lieferung innerhalb der angegebenen Frist unmöglich machen, wird der Vertragspartner schnellstmöglich davon unterrichtet und ein neuer Liefertermin angegeben.

Artikel 5 – Gefahrenübergang
5.1    Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt der Transport der bestellten Waren auf Gefahr von Heutink International und auf Kosten des Käufers und durch ein von Heutink International beauftragtes Transportunternehmen. Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald diesem die Waren an seiner Lieferadresse übergeben worden sind.

5.2    Kommt der Vertragspartner nach Ablauf der Lieferfrist in Annahmeverzug, werden die Waren bei Heutink International auf Kosten und auf Gefahr des Vertrags-partners gelagert.

Artikel 6 – Gewährleistung
6.1    Heutink International gewährt auf die von ihr gelieferten Produkte eine Gewährleistung für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Warenannahme. Diese Gewährleistung gilt nicht für Mängel infolge äußerer Gewalteinwirkung, unsachgemäßer Behandlung, Nutzung und Instandhaltung, von Dritten ausgeführter Reparaturen ohne unsere vorhergehende Kenntnisnahme und Zustimmung oder infolge sonstiger Faktoren, die außerhalb Heutink International Kontrolle liegen.

6.2    Auf von Dritten an Heutink International gelieferte Teile gewährt Heutink International keinen längeren Garantiezeitraum als den, den der Zulieferer Heutink International gewährt. 

6.3    Die Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners bleibt von Gewährleistungsansprüchen unberührt.

6.4    Die Gewährleistung entfällt, wenn der Vertragspartner und/oder von ihm beauftragte Dritte unsachgemäßen Gebrauch von dem Liefergegenstand machen und/oder Arbeiten bzw. Änderungen am Liefergegenstand vornehmen.

6.5    Macht der Vertragspartner einen berechtigten Gewährleistungsanspruch geltend, wird Heutink International den Liefergegenstand zunächst nachbessern. Ersetzen wir gemäß unserer Gewährleistungsverpflichtung Teile, gehen die ersetzten Teile in unser Eigentum über. Heutink International schließt hiermit eine eventuelle Haftung für Folgeschäden ausdrücklich aus.

6.6    Kommt der Vertragspartner seinen vertraglichen Pflichten nicht oder nur teilweise oder nicht rechtzeitig nach, ist Heutink International bis zur Klärung der Situation nicht an die Gewährleistungspflicht gebunden.

Artikel 7 – Reklamation
7.1    Reklamationen bezüglich einer mangelhaften Erfüllung der Bestellungen müssen umgehend, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Annahme bzw. Bereitstellung der Waren schriftlich an Heutink International erfolgen. Umtausch, Entschädigung oder Rücknahme von Waren ist nach dieser Frist nicht mehr möglich. Nur falls und insoweit die Reklamation als begründet erachtet wird, verschiebt sich die Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Reklamation abgewickelt wurde.

7.2    Reklamationen zu Rechnungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich eingereicht werden. Nach Verstreichen der genannten Frist wird angenommen, dass der Vertragspartner die Rechnung akzeptiert hat. Nach dieser Frist werden diesbezügliche Reklamationen nicht mehr bearbeitet.

Artikel 8 – Rücksendungen
8.1    Rücksendungen ohne vorherige Ausdrückliche Zustimmung von Heutink International werden nicht angenommen. 

8.2    Sind die vorliegenden Mängel von Heutink International verschuldet, gehen die akzeptierten Rücksendungen auf Rechnung und auf Gefahr von Heutink International. 

8.3    Akzeptierte Rücksendungen auf Wunsch des Vertragspartners, deren Mängel nicht von Heutink International verschuldet sind, gehen auf Rechnung und auf Gefahr des Vertragspartners. Eine schriftliche Erläuterung sowie eine Rechnungskopie muss vorab zugeschickt bzw. beigelegt werden. Nach Eingang der Waren, die in einem einwandfreiem Zustand verkehren müssen, erfolgt entweder die Gutschrift des ursprünglich bezahlten Kaufpreises oder die Lieferung neuer Waren.

8.4    Heutink International ist berechtigt, für Rücksendungen, die nicht auf einen von Heutink International verschuldeten Mangel zurückgehen, Bearbeitungskosten in Höhe von 10 % des Kaufpreises in Rechnung zu stellen.

Artikel 9 – Eigentumsvorbehalt
9.1    Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus den mit Heutink International geschlossenen Verträgen.

9.2    Gelieferte Waren können sofort von Heutink International zurückgefordert werden, wenn der Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, oder Heutink International berechtigte Gründe zur Annahme hat, dass der Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Die mit der Rücknahme verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners. Bei Rücknahme erfolgt eine Gutschrift auf Basis des geschätzten Warenwertes bei Rücknahme.

9.3    Im Falle eines Zahlungsaufschubs, der Insolvenz, einer Zahlungsaussetzung, der Geschäftsauflösung oder des Ablebens des Vertragspartners, wenn dieser eine natürliche Person ist, ist Heutink International berechtigt, den Vertrag ohne Inverzugsetzung oder richterliche Intervention ganz oder in Teilen aufzulösen und den unbezahlten Teil der gelieferten Ware zurückzufordern. Heutink International ist berechtigt, diese Waren unabhängig vom Lagerort in ihren Besitz zu nehmen und das Gelände des Vertragspartners gegebenenfalls zu betreten. Unser Recht auf Schadensersatz bleibt von der Vertragsauflösung und der Rücknahme unbeschadet. In diesen Fällen ist jede Forderung von Heutink International gegenüber seinem Vertragspartner sofort und in voller Höhe fällig.

9.4    Alle von Heutink International gelieferten Waren, die infolge von Absatz 9.1 unter den Eigentumsvorbehalt fallen, dürfen nicht weiterveräußert werden und dürfen zu keiner Zeit als Zahlungsmittel verwendet werden. Der Vertrags-partner ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder auf andere Art zu belasten.

Artikel 10 – Höhere Gewalt
10.1    Heutink International ist nicht zur Erfüllung irgendeiner Verpflichtung aufgrund des mit der Gegenpartei geschlossenen Vertrags verpflichtet, wenn sie infolge eines Umstandes, der ihr weder wegen Schuld zuzurechnen ist, noch kraft Gesetz, eines Rechtsgeschäfts oder der im Verkehr geltenden Auffassungen zu ihren Lasten geht. 

10.2    Unter höherer Gewalt werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 
sämtliche von außen einwirkende Ereignisse verstanden, vorhersehbar oder nicht, die außerhalb des Einflussbereichs von Heutink International liegen, durch die jedoch Heutink International an der Erfüllung seiner Vertrags-verpflichtungen gehindert wird.

10.3    Verhindert höhere Gewalt die teilweise oder   vollständige Erfüllung des Vertrags, ist Heutink International berechtigt, die Lieferung bis zu dem Zeitpunkt aufzuschieben, an dem das betreffende Ereignis beendet ist, beziehungsweise den Vertrag ohne jegliche gerichtliche Intervention ganz oder in Teilen aufzulösen, ohne dass Heutink International diesbezüglich in irgendeiner Form eine Schadenersatzpflicht oder Gewährleistungspflicht gegenüber dem Vertragspartner entsteht.

10.4    Die Partei, die glaubt, einer höheren Gewalt ausgesetzt zu sein, muss die andere Partei darüber umgehend in Kenntnis setzen.

10.5    Liegt höhere Gewalt vor, die unserer Meinung nach dauerhaft ist, können die Parteien Regelungen für die Vertragsauflösung und die damit verbundenen Folgen vereinbaren.

10.6    Heutink International ist berechtigt, Zahlungen für Leistungen einzufordern, die bei der Ausführung des betreffenden Vertrags vor Eintreten des Ereignisses erbracht wurden.

Artikel 11 – Nicht vorhersehbare Ereignisse
11.1    Im Falle von nicht vorhersehbaren Ereignissen von solcher Art, bei denen der Vertragspartner nach Treu und Glauben die unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrags nicht erwarten kann, kann eine der Parteien bei Gericht einen Antrag auf Änderung oder teilweise oder vollständige Auflösung des Vertrags einreichen.

Artikel 12 – Zahlung
12.1    Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, haben Zahlungen rein netto Kasse innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzüge, auf das von uns angegebene Bank- oder Postgirokonto zu erfolgen.

12.2    Bei der Teillieferung einer Bestellung ist Heutink International berechtigt, dem Vertragspartner jede Teillieferung gesondert in Rechnung zu stellen, und für diese die Zahlung innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu fordern.

12.3    Kommt der Vertragspartner seiner Zahlungs-
    verpflichtung nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise nach, befindet er sich von Rechts wegen in Verzug. Heutink International ist berechtigt, dem Vertragspartner ab dem Eintritt des Zahlungsverzugs die gesetzlich geltenden Zinsen in Rechnung zu stellen.

12.4    Vom Vertragspartner geleistete Zahlungen dienen immer zur Entrichtung aller geschuldeten Zinsen und Kosten und anschließend der fälligen Rechnungen, die am längsten offenstehen, selbst wenn der Käufer meldet, dass die Entrichtung sich auf eine spätere Rechnung beziehe.

12.5    Erlangt Heutink International nach Vertragsschluss Kenntnis von Umständen, die berechtigten Grund zur Annahme geben, dass der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, auch nachdem Heutink International eine Bestellung bereits ganz oder teilweise ausgeführt hat, ist Heutink International berechtigt, eine Vorauszahlung des Gesamtbetrags oder Teile davon zu fordern, und/oder dass der Vertragspartner innerhalb einer von Heutink International festgelegten Frist und einer von Heutink International vorgegebenen Art Sicherheiten für Erfüllung seiner (weiteren) Zahlungsverpflichtungen stellt. Solange die geforderte Vorauszahlung nicht erfolgt ist, und die geforderten Sicherheiten nicht gestellt wurden, ist Heutink International nicht zur (weiteren) Erfüllung dieses oder irgendeines anderen zwischen Heutink International und dem Vertragspartner geschlossenen Vertrags verpflichtet.

12.6    Wenn nach Ablauf der Zahlungsfrist und nach Absendung einer Mahnung keine Zahlung eingegangen ist und die Forderungen von Heutink International zum Inkasso an Dritte gegeben wurden, ist Heutink International berechtigt dem Vertragspartner Kosten für die außergerichtlichen Kosten (Inkassokosten) in Rechnung zu stellen.

Artikel 13 – Haftung
13.1    Bei Mängeln an gelieferten Waren oder Verlust, Verletzungen, Schäden infolge von Mängeln oder Funktionsunfähigkeit an Waren, ist die Haftung von Heutink International in jedem Fall beschränkt auf die Reparatur oder den Austausch des betroffenen Artikels. 

13.2    Vorbehaltlich der allgemein geltenden Normen des öffentlichen Rechts und Treu und Glauben, haftet Heutink International nicht für direkte oder indirekte Folgeschäden, welcher Art auch immer, an beweglichen oder unbeweglichen Sachen oder an Personen, sowohl bei der Gegenpartei als auch bei Dritten.

Artikel 14 – Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte
14.1    Sämtliche Rechte am geistigen oder Gewerblichen Eigentum aller im Rahmen der Ausführung des Vertrages entwickelten oder bereitgestellten Dokumente, Software, Angebote, Analysen, Berichte, Publikationen sowie dem gesamten damit zusammenhängenden Material liegen ausschließlich bei Heutink International. Der Vertragspartner erhält ausschließlich die Nutzungsrechte und Befugnisse, die in diesen Bedingungen oder in anderer Weise eingeräumt werden, und sichert zu, die oben genannten Sachen nicht zu vervielfältigen oder Kopien davon anzufertigen.

14.2    Dem Vertragspartner ist es nicht gestattet, Kennzeichnungen von Urheberrechten, Marken, Handelsnamen oder anderen Rechten für geistiges Eigentum aus den Dokumenten, Computer-programmen, Publikationen oder anderen Materialien zu entfernen oder zu ändern, Kennzeichnungen hinsichtlich der Vertraulichkeit und Geheimhaltung eingeschlossen.

Artikel 15 – Gegenbeweis
15.1    Vorbehaltlich des Beweises des Gegenteils sind für Verträge, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, und die daraus hervorgehende Verträge die administrativen Daten von Heutink International maßgebend.

Artikel 16 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
16.1    Jeder Vertrag, auf den die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar sind, sowie alle daraus hervorgehenden Verträge zwischen dem Vertragspartner und Heutink International unterliegen ausschließlich dem niederländischen Recht.

16.2    Für alle Streitigkeiten in Bezug auf die mit Heutink International geschlossenen, damit im Verbindung stehenden oder daraus hervorgehenden Verträge, ist der Gerichtsstand, abweichend von den gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Zuständigkeit des Zivilrichters, der Ort unseres Firmensitzes. Wir bleiben jedoch dazu berechtigt, die Hilfe des gemäß dem Gesetz zuständigen Richters in Anspruch zu nehmen. Wenn der Rechtsstreit gemäß dem Gesetz in den Kompetenzbereich des Amtsrichter fällt, wird dieser Streit dem zuständigen Amtsrichter zur Beilegung unterbreitet werden.

16.3    Ein Rechtsstreit liegt dann vor, wenn eine der 
    Parteien dies der anderen Partei schriftlich zum Ausdruck gebracht hat.

16.4    Die Parteien rufen erst dann ein Gericht an, wenn sie bereits alle Anstrengungen unternommen haben, um den Rechtsstreit in einem Verständigungsverfahren beizulegen.

16.5    Ist der Käufer ein Endverbraucher, ist er dazu berechtigt, innerhalb eines Monats den zuständigen Richter an seinem Wohnsitz zu wählen.

Artikel 17 – Hinterlegungsort Allgemeinen Geschäftsbedingungen
17.1    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bei der Handelskammer hinterlegt.

17.2    Es findet jeweils immer die zuletzt hinterlegte Version bzw. die Version, die im Zeitpunkt des Zustandekommens des Rechtsverhältnisses mit der Gegenpartei galt, Anwendung.

17.3    Für die Auslegung der vorliegenden Allgemeinen 
    Geschäftsbedingungen ist immer der niederländische Text maßgebend.

Download Allgemeine Verkaufsbedingungen Heutink International BV