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Lernmittelfreiheit: Nienhuis Montessori bietet einen Überblick im Föderalismus-Dschungel - kostenlos zum Download
Nienhuis Deutschland | 4 August 2021Was gilt eigentlich in welchem Bundesland als Lernmittel? Gehören Montessori-Materialien, die ja auch von staatlichen Schulen besonders im Primarbereich eingesetzt werden, dazu? Und wo gilt die sogenannte Lernmittelfreiheit, die ursprünglich Bildung unabhängig vom Einkommen der Eltern ermöglichen sollte? Im Föderalismus-Dschungel verliert man leicht den Überblick. Denn in jedem Bundesland gelten wieder andere Regeln für die Anschaffung von Lehr- und Lernmitteln. Das Montessori-Traditionsunternehmen Nienhuis hat eine Übersicht für alle Bundesländer erstellt – zum kostenlosen Download.
Wer in Deutschland als Lehrkraft oder Eltern schulpflichtiger Kinder von einem Bundesland in ein anderes umzieht, lernt in der Regel viel über den Föderalismus: Von unterschiedlichen Schulformen und Lehrplänen bis hin zur Schulfinanzierung geht es in der Schulpolitik der Länder keineswegs einheitlich zu. Das gilt auch in Sachen Lernmittelfreiheit. Während Berliner Schülerinnen und Schüler bis zur 7. Klasse Schulbücher und andere Arbeitsmittel kostenfrei als Leihgabe zur Verfügung gestellt bekommen, müssen Eltern in Niedersachsen für Schulbücher zahlen. In Bremen hingegen gibt es die völlige Lehr- und Lernmittelfreiheit. Dort können die Schulen frei über ein jährliches Budget verfügen.Neben den unterschiedlichen Herangehensweisen von „kostenlos“ über „kostenpflichtige Leihgaben“ bis „Eltern zahlen“ herrscht jedoch nicht immer Klarheit darüber, was denn nun überhaupt ein Lehrmittel und was ein Lernmittel ist - für Lehrerinnen und Lehrer, die für ihre Klasse Materialien anschaffen möchten, häufig eine unnötige Interpretationsaufgabe.
Dabei sollte es laut Kultusministerkonferenz (KMK) eigentlich eindeutig sein: „Lernmittel sind Arbeitsmaterialien, die die Schülerin/der Schüler zur erfolgreichen Teilnahme am Unterricht benötigt. Dazu zählen Schulbücher und Lernmaterialien wie z.B. Taschenrechner, Zirkel, Zeichengeräte. Lehrmittel hingegen bezeichnen die zur Ausstattung der Schule gehörenden Unterrichtsmittel (z.B. geographische Karten, Materialien für den naturwissenschaftlichen Unterricht)“, heißt es auf der KMK-Website. Vereinfacht könnte man sagen: Lernmittel sind für die Hand der Schüler*innen, Lehrmittel für die Hand der Lehrkräfte bestimmt.
Lernmittelfreiheit umfasst oft nur das klassische Schulbuch
Schaut man genauer in die einzelnen Lernmittelverordnungen, wird aber schnell klar, dass zum einen die Lernmittelfreiheit nicht für alle Lernmittel gilt. Oft sind nur die Schulbücher, die zudem in vielen Bundesländern – aber eben nicht in allen – noch immer einem staatlichen Zulassungsverfahren unterliegen, wirklich kostenfrei. Arbeitshilfen wie der Taschenrechner beispielsweise gehören in Bayern eindeutig nicht zu den freien Lernmitteln, in Sachsen aber schon. In Schleswig-Holstein gehören auch „Gegenstände, die ausschließlich im Unterricht eingesetzt werden und in der Schule verbleiben“ mit zu den Lernmitteln – nicht den Lehrmitteln.
Wenig Beachtung in den Verordnungen zur Lernmittelfreiheit finden Montessori-Materialien. Dabei nutzen immer mehr Regel-Schulen Montessori-Klassiker wie zum Beispiel Perlenmaterialien zum Erlernen des Dezimalsystems oder Wortsymbole zur Einführung in die Wortarten. Diese sind nach den Prinzipien der Montessori-Pädagogik für die Hand der Kinder bestimmt, verbleiben aber in der Schule. Gehören Sie zur Ausstattung? Ja, heißt es in Rheinland-Pfalz. In diesem Fall wäre die Anschaffung mit dem Schulträger zu verhandeln. In Brandenburg gehören sie zu den „spezifischen Lernmitteln“ und fallen somit in die Lernmittelfreiheit.
Der komplette Überblick inklusive Links zu den Quellen steht unten als Pdf-Datei zum Download bereit. Wer sich unsicher ist, ob die Anschaffung von Montessori-Materialien über die Lernmittelfreiheit abgedeckt ist, sollte sich nicht scheuen über die Schulleitung beim Schulträger anzufragen.
Hier können Sie den Überblick herunterladen:
Lernmittelfreiheit in den 16 Bundesländern